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KOSTEN
Die Abrechnung der Behandlungskosten kann auf folgende verschiedene Arten erfolgen:
Grundversicherung / Anordnungsmodell
Psychotherapeutische Leistungen können über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Krankenkassen fungieren als Kostenträger und prüfen im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind – insbesondere, ob eine entsprechende Indikation vorliegt.
Um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden, empfiehlt es sich, vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse eine entsprechende Abklärung vorzunehmen.
Zusatzversicherung
Wenn Sie es vorziehen, psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Zusatzversicherung vergüten zu lassen, sollten Sie im Voraus mit der jeweiligen Zusatzversicherung klären, ob und in welchem Umfang sie die Kosten nicht ärztlicher Psychotherapie oder psychologischer Beratung übernimmt.
Private Finanzierung (Selbstzahlende)
Es besteht bei allen Angeboten auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten selber zu tragen.
Richtwerte für die Kosten:
Coaching: 160.-/h
Abklärungen: ca. 1'500.- pro Abklärung (Verrechnung nach Stundenaufwand)

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